Fun Fact & Umzugstipps

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Was beim Umzug in einen anderen Kanton oder beim Zuzug in die Schweiz zu beachten ist!

Ein Wohnsitzwechsel innerhalb der Schweiz oder aus dem Ausland bringt viele Fragen mit sich:
- Was muss gemeldet werden?
- Welche Fristen gelten?
- Welche Versicherungen sind Pflicht?

Mit dieser Übersicht bist du bestens vorbereitet – egal ob du von Zürich nach Basel oder aus Deutschland in die Schweiz ziehst.
Umzug in einen anderen Kanton (z. B. von Zürich nach Basel)
Ein Umzug innerhalb der Schweiz bedeutet nicht nur Ortswechsel, sondern auch eine Reihe gesetzlicher und organisatorischer Pflichten.

Besonders wichtig sind folgende Punkte:
Meldepflicht beim neuen Wohnort: Innerhalb von 14 Tagen musst du dich bei der neuen Gemeindeverwaltung anmelden – z. B. dem Einwohneramt Basel-Stadt.
Die Abmeldung beim alten Kanton erfolgt häufig automatisch, sollte aber überprüft werden.

Steuerpflicht beachten: Für die Steuererklärung gilt das Steuerrecht des Kantons,
in dem du am 31. Dezember wohnst.
Wer zum Jahreswechsel umzieht, kann dadurch finanziell profitieren oder verlieren – ein Vergleich lohnt sich.

Krankenversicherung prüfen: Jede Krankenkasse rechnet kantonal unterschiedlich ab.
Beim Umzug solltest du daher die Prämien vergleichen, um jährlich mehrere Hundert Franken zu sparen.

Fahrzeug und Führerausweis aktualisieren: Die Adresse muss im Fahrzeugschein und auf dem Führerausweis angepasst werden – meist online oder beim Straßenverkehrsamt möglich.

Schule & Betreuung: Wenn du mit Kindern umziehst, melde sie frühzeitig bei der Schulverwaltung oder dem Betreuungsangebot des Zielkantons an.

Eine frühzeitige Planung und ein reibungsloser Ablauf mit professioneller Unterstützung – z. B. über Conmanu – vermeiden Stress, Gebühren und doppelte Wege.
Umzug aus dem Ausland in die Schweiz
Der internationale Zuzug ist noch komplexer:
Neben Logistik und Zoll fragen müssen Aufenthaltsrechte, Mietverträge und Versicherungen organisiert werden.


Aufenthaltsbewilligung beantragen:
Für Bürger aus EU/EFTA-Staaten ist eine Aufenthaltsbewilligung B (Aufenthalt >1 Jahr) oder L (bis 12 Monate) erforderlich.
Drittstaatsangehörige benötigen frühzeitig eine Einreiseerlaubnis mit Wohnsitzgenehmigung vom Migrationsamt.

Wohnsitz & Mietvertrag:
Ohne gültige Wohnadresse kann keine Anmeldung erfolgen.
Die Wohnsitzbescheinigung ist Voraussetzung für Bankkontoeröffnung, Krankenversicherung und weitere Verträge.

Pflichtversicherung ab Tag 1:
Die Schweizer Krankenversicherung ist ab dem ersten Tag nach Einreise gesetzlich vorgeschrieben.
Vergleichsportale und regionale Angebote helfen bei der Auswahl.

Zollformalitäten & Umzugsgut:
Persönliche Gegenstände können zollfrei eingeführt werden – aber nur mit einer vollständigen, unterschriebenen Inventarliste (inkl. Marke, Anzahl, Zustand).

Sprachintegration & Gemeindeangebote:
Viele Gemeinden bieten Sprachkurse und Integrationsprogramme an – besonders in der Deutschschweiz (z. B. Basel, Aargau, Zürich) erleichtern diese den Start erheblich.

Offizielle Quelle:
Für weitere rechtliche Informationen und Meldepflichten beim Umzug empfehlen wir die offizielle Seite des Bundes:ch.ch – Umzug melden & Wohnsitzwechsel


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