Der internationale Zuzug ist noch komplexer:
Neben Logistik und Zoll fragen müssen Aufenthaltsrechte, Mietverträge und Versicherungen organisiert werden.
Aufenthaltsbewilligung beantragen:Für Bürger aus EU/EFTA-Staaten ist eine Aufenthaltsbewilligung B (Aufenthalt >1 Jahr) oder L (bis 12 Monate) erforderlich.
Drittstaatsangehörige benötigen frühzeitig eine Einreiseerlaubnis mit Wohnsitzgenehmigung vom Migrationsamt.
Wohnsitz & Mietvertrag:Ohne gültige Wohnadresse kann keine Anmeldung erfolgen.
Die Wohnsitzbescheinigung ist Voraussetzung für Bankkontoeröffnung, Krankenversicherung und weitere Verträge.
Pflichtversicherung ab Tag 1:Die Schweizer Krankenversicherung ist ab dem ersten Tag nach Einreise gesetzlich vorgeschrieben.
Vergleichsportale und regionale Angebote helfen bei der Auswahl.
Zollformalitäten & Umzugsgut:Persönliche Gegenstände können zollfrei eingeführt werden – aber nur mit einer vollständigen, unterschriebenen Inventarliste (inkl. Marke, Anzahl, Zustand).
Sprachintegration & Gemeindeangebote:Viele Gemeinden bieten Sprachkurse und Integrationsprogramme an – besonders in der Deutschschweiz (z. B. Basel, Aargau, Zürich) erleichtern diese den Start erheblich.
Offizielle Quelle:Für weitere rechtliche Informationen und Meldepflichten beim Umzug empfehlen wir die offizielle Seite des Bundes:
ch.ch – Umzug melden & Wohnsitzwechsel